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EMPFEHLUNG Nr. …/2024 DES GEMÄẞ ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE l DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR ENERGIE vom … an die Vertragsparteien im Hinblick auf die Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen
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