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Da Island keine Erdgasinfrastruktur hat und von der Richtlinie 2009/73/EG über den Erdgasbinnenmarkt ausgenommen ist, sollten die Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2012/27/EU in Bezug auf die Erdgasverbrauchserfassung und die Abrechnungsinformationen für Erdgas nicht für Island gelten.
Island hat keine Erdgasinfrastruktur und ist nach dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2017 von der Richtlinie 2009/73/EG über den…
Da Island über ein eigenständiges Energieversorgungssystem verfügt, das fast ohne fossile Brennstoffe auskommt, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und…
Mit den Ausnahmeregelungen für Island soll sichergestellt werden, dass Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam und unter Berücksichtigung von Islands…
Artikel 5 der Richtlinie 2012/27/EU verweist auf die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nach Artikel 4 der Richtlinie 2010/31/EU über die…
Da die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht für die geothermische Kraft-Wärme-Kopplung in Island gilt, sollten die Artikel 14…
Artikel 5 der Richtlinie 2012/27/EU verweist auf die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die auf der Grundlage von Artikel 4 der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.