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Gemäß Artikel 71 der Finanzregelung der Agentur darf die Agentur die Dienstleistungen erst erbringen, nachdem die entsprechende Gebühr vollständig entrichtet worden ist. Da die Gebühren auf der Grundlage der Menge der im Vorjahr gemeldeten Transaktionsdaten und übermittelten Meldungen über Insider-Informationen berechnet werden, können die Forderungen erst zu Beginn jedes Jahres festgestellt und die Rechnungen auch erst zu diesem Zeitpunkt übermittelt werden. Die RRMs und IIPs sollten der Agentur jedoch fortlaufend Daten und Meldungen über Insider-Informationen übermitteln können, d. h. auch bevor sie die Rechnung für das betreffende Jahr bezahlt haben. RRMs, die nicht mehr von der Agentur zugelassen oder registriert sind, sollten weder Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren noch auf Verzicht auf fällige Gebühren haben. Ebenso sollten IIPs, die nicht mehr von der Agentur zugelassen sind, weder Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren noch auf Verzicht auf fällige Gebühren haben.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/2152 wurde die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für RRMs eingeführt, über die damals die Mehrheit der Marktteilnehmer…
Die Agentur sollte den RRMs und IIPs Rechnungen übermitteln. Da die Gebühren vollständig durch diesen Beschluss bestimmt werden, der die Grundlage für die…
Die an die RRMs übermittelten Rechnungen sollten Informationen darüber enthalten, wie die Gebühr berechnet wurde, damit für den jeweiligen RRM transparent ist,…
Des Weiteren sieht die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der geänderten Fassung vor, dass Marktteilnehmer die in den Artikeln 7c und 8 der Verordnung genannten…
Spätestens am 31. Januar jedes Jahres übermittelt die Agentur jeder IIP eine Rechnung über die innerhalb von vier Wochen zu zahlende Jahresgebühr.
Beantragt eine Stelle, ein RRM zu werden, übermittelt ihr die Agentur eine Rechnung in Höhe von 50 % der Pauschalregistriergebühr gemäß Artikel 6 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.