Erwägungsgrund 9 32025D1771
In Anbetracht der sich wandelnden Energiemärkte und der Energiekrise wurde die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 im Mai 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1106 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, wobei eine Reihe von Änderungen am Melderahmen für Daten im Zusammenhang mit Energiegroßhandelsprodukten aufgenommen wurden. Beispielsweise müssen der Agentur nun auch Einzelheiten zu Transaktionen im Zusammenhang mit der Speicherung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas sowie zu Transaktionen im Zusammenhang mit Regelreservemärkten gemeldet werden. Auch Veränderungen auf dem Markt, z. B. mehr Hochfrequenzhandel, und die Inflation bringen höhere Kosten für die Agentur mit sich. Darüber hinaus wurde der Agentur mit der Verordnung (EU) 2024/1106 die neue Aufgabe übertragen, Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse gemäß den Artikeln 13 bis 13c und Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 auszuüben.