Erwägungsgrund 5 32025D1771
Das gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/942 und Artikel 32 der Finanzregelung der Agentur erstellte Programmplanungsdokument der Agentur enthält die jährliche und die mehrjährige Programmplanung und legt in diesem Zusammenhang die Aufgaben der Agentur und die für diese Aufgaben eingesetzten Mittel im Einzelnen dar. Das Programmplanungsdokument ist daher das geeignete Instrument, um diejenigen Kosten zu ermitteln, die gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 durch Gebühren gedeckt werden können.