Erwägungsgrund 4 32025D1771
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission wurde die Rahmenfinanzregelung für die Einrichtungen festgelegt, die von der Union gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft geschaffen werden, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Beiträge zulasten des Unionshaushalts erhalten. Die Agentur ist eine solche Einrichtung und hat gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 ihre eigene Finanzregelung, die Finanzregelung der Agentur, erlassen, die mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 im Einklang steht.