Erwägungsgrund 6 32025D1896
Das Präventionsnetz sollte in der Form einer Expertengruppe im Bereich der Prävention des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet und offline eingesetzt werden, und seine Aufgaben und seine Struktur sollten im Einklang mit dem Beschluss C(2016) 3301 der Kommission zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission festgelegt werden.