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Die Kommission — im Namen der Union — und die Mitgliedstaaten haben die Verhandlungen über die Bestimmungen einer Übereinkunft über die Auslegung und Anwendung des Vertrags über die Energiecharta abgeschlossen. Das in der genannten Übereinkunft enthaltene gemeinsame Verständnis wurde in der „Erklärung zu den rechtlichen Folgen des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache Komstroy und des gemeinsamen Verständnisses in Bezug auf die Nichtanwendbarkeit des Artikels 26 des Vertrags über die Energiecharta als Grundlage für EU-interne Schiedsverfahren“ vom 26. Juni 2024 bekräftigt.
In seinem Urteil vom 2. September 2021 in der Rechtssache C-741/19 , Republik Moldau/Komstroy (im Folgenden „Komstroy-Urteil“), hat der Gerichtshof der…
Nach der Rechtsprechung des EuGH reicht die Gefahr einer Rechtskollision aus, um eine internationale Übereinkunft mit dem Unionsrecht unvereinbar zu machen. Die…
Trotz des Komstroy-Urteils haben sich Schiedsgerichte in der Behauptung nach auf Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Energiecharta gestützten…
Der Vertrag über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) wurde von der Union mit dem Beschluss 98/181/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission…
Die Übereinkunft über die Auslegung und Anwendung des Vertrags über die Energiecharta, die dem vorliegenden Beschluss begleitet, wird genehmigt.
Die Übereinkunft über die Auslegung und Anwendung des Vertrags über die Energiecharta sollte daher genehmigt werden, um ihre Unterzeichnung durch die Union zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.