Erwägungsgrund 4 32025D1967
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf Jahre ab ihrer Annahme gültig, d. h. bis zum 23. April 2025.
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf Jahre ab ihrer Annahme gültig, d. h. bis zum 23. April 2025.