Beschluss (EU) 2025/1967 des Rates vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Der Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen wäre für die Union von Vorteil, da anschließend die ehrgeizigen Normen des Übereinkommens auch in diesem Land gelten würden. Die Union sollte deshalb den Standpunkt vertreten, Kasachstan die Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre zu gewähren, damit Kasachstan seine internen Verfahren abschließen kann.
Erwägungsgrund 8 32025D1967
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