Erwägungsgrund 5 32025D1967
Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre, d. h. bis zum 23. April 2027, beantragt, um die internen Verfahren abschließen zu können.
Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre, d. h. bis zum 23. April 2027, beantragt, um die internen Verfahren abschließen zu können.