Beschluss (EU) 2025/2023 des Rates vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Nach Artikel 39 des Protokolls Nr. 4 kann der mit Artikel 78 des Assoziationsabkommens eingesetzte Assoziationsrat (im Folgenden „Assoziationsrat“) beschließen, die Bestimmungen des Protokolls Nr. 4 zu ändern. Nach Artikel 80 Absatz 2 des Assoziationsabkommens sind die Beschlüsse des Assoziationsrates für die Vertragsparteien verbindlich; diese treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieser Beschlüsse.
Erwägungsgrund 3 32025D2023
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