Art. 27 32025D2024Schriftliches Verfahren
Auf Initiative des/der Vorsitzenden oder auf Ersuchen eines Mitglieds des Gremiums kann die Annahme der Stellungnahmen im schriftlichen Verfahren erfolgen.…
Art. 18 Abs. 1 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Für die Einleitung des schriftlichen Verfahrens ist der Generalsekretär zuständig. Zu diesem Zweck prüft der Generalsekretär, ob die erforderlichen inhaltlichen…
Art. 27 Abs. 2 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Der Generalsekretär teilt den Mitgliedern der Kommission mit, dass das schriftliche Verfahren auf der Grundlage von Absatz 1 Buchstabe a oder b eingestellt…
Art. 25 Abs. 1 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Unbeschadet des Artikels 23 kann jedes Mitglied der Kommission dem Generalsekretär einen begründeten Antrag auf Aussetzung eines laufenden schriftlichen…
Art. 1 Abs. 7 32004D0002Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, es sei denn, mindestens zwei Mitglieder des Direktoriums erheben Einwände dagegen.