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Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf Organisationen auszuweiten, die Zahlungsdienste erbringen, insbesondere Organisationen, die Krypto- und Zahlungsdienste für gelistete Organisationen erbringen. Um das Entstehen neuer Organisationen zu bekämpfen, die an die Stelle der gelisteten Organisationen treten, wird das Transaktionsverbot auch auf gleichwertige Organisationen ausgeweitet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus ist es angezeigt, acht neue Organisationen in Anhang XIX des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen. Schließlich ist es auch angezeigt, dass Ausnahmen für Transaktionen hinzugefügt werden, die für bestehende Verträge und die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf…
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.