Erwägungsgrund 4 32025D2056
Anhand des Zwischenziels wird die Emissionsreduktionskurve der aggregierten Portfolios der Unternehmensanleihen, die vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehalten werden, intern überwacht werden. Werden Abweichungen vom angestrebten Dekarbonisierungszielpfad festgestellt, wird der EZB-Rat im Einzelfall prüfen, ob Abhilfemaßnahmen erforderlich sind, wobei er die Ursachen und Auswirkungen der festgestellten Abweichungen berücksichtigt und darauf achtet, dass etwaige Abhilfemaßnahmen verhältnismäßig sind und soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist.