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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Karibik-Regionalprotokolls stärken die Vertragsparteien die engen und historischen wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Bindungen zwischen den karibischen OAKPS-Mitgliedern und den Gebieten in äußerster Randlage der EU. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 dieses Protokolls führen die Vertragsparteien einen offenen Dialog mit dem Ziel der Förderung von Mobilität und kurzfristigen Aufenthalten, um den Austausch zu stärken. Bei diesem Austausch soll auch der besonderen Lage der Gebiete in äußerster Randlage in Anerkennung ihrer räumlichen Nähe und ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen sowie anderen Bereichen der Zusammenarbeit Rechnung getragen werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Afrika-Regionalprotokolls fördern die Vertragsparteien die regionale Zusammenarbeit mit den in Artikel 349 und Artikel 355 Absatz 1…
Nach Artikel 107 des Abkommens sind die Vertragsparteien verpflichtet, auf dem Gebiet der Regionalpolitik das gegenseitige Verständnis und die bilaterale…
Das Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer…
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
Viele ÜLG sind Nachbarn von Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV, von Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.