Erwägungsgrund 3 32025D2121
Auf Ersuchen der Ukraine wurden 2021 Konsultationen nach Artikel 29 Absatz 4 des Abkommens eingeleitet. Die Konsultationen wurden infolge des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Annahme einseitiger Maßnahmen zur Handelsliberalisierung durch die Union vom 4. Juni 2022 (im Folgenden „autonome Handelsmaßnahmen“) durch die Verordnung (EU) 2022/870 des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgesetzt. Diese autonomen Handelsmaßnahmen wurden 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/1077 des Europäischen Parlaments und des Rates und 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates verlängert. Die Vertragsparteien haben die Konsultationen im Jahr 2025 wieder aufgenommen. Diese Konsultationen haben zu einer vorläufigen Einigung geführt, die vom Handelsausschuss angenommen werden soll, um den Abbau der Zölle ausweiten sowie die Angleichung der Rechtsvorschriften der Ukraine an den EU-Besitzstand als wichtigen Bestandteil der Beitrittsverhandlungen der Ukraine mit der Union zu unterstützen.