Erwägungsgrund 5 32025D2121
Es ist zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss dieses Ausschusses rechtswirksam sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss dieses Ausschusses rechtswirksam sein wird.