Erwägungsgrund 3 32025D2163
Die Tätigkeiten der IRSG werden hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. 60 % des genehmigten Haushalts sind durch Grundbeiträge zu decken, die von allen Mitgliedern in gleicher Höhe eingezahlt werden. Für die restlichen 40 % kommen die Mitglieder im Verhältnis zum Durchschnitt ihrer Produktion oder ihres Verbrauchs (der jeweils höhere Wert ist maßgebend) an Kautschuk in den drei dem jeweiligen Haushaltsjahr vorhergehenden Kalenderjahren auf.