Erwägungsgrund 4 32025D2163
Mit dem Beschluss 2002/651/EG des Rates wurde die Europäische Gemeinschaft Mitglied der IRSG. Seit dem 1. Juli 2011 ist nur die Union Mitglied der IRSG; alle Mitgliedstaaten der Union, die zuvor Mitglied der IRSG waren, haben ihren Austritt förmlich bekanntgegeben. Dies spiegelt sich in der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der IRSG wider, die von der Union mit den Beschlüssen 2011/664/EU bzw. 2012/283/EU des Rates unterzeichnet und angenommen wurde.