Erwägungsgrund 4 32025D2182
Aus Gründen der Klarheit und Effizienz ist es erforderlich, den Wortlaut von Artikel 5 an den Wortlaut der Anhänge IIa und IIb des Beschlusses anzugleichen.
Aus Gründen der Klarheit und Effizienz ist es erforderlich, den Wortlaut von Artikel 5 an den Wortlaut der Anhänge IIa und IIb des Beschlusses anzugleichen.