Beschluss (Euratom) 2025/2209 der Kommission vom 31. Oktober 2025 über den Abschluss — durch die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens hinsichtlich der unter den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallenden Angelegenheiten unterliegt einem gesonderten Verfahren nach dem genannten Vertrag —
Erwägungsgrund 4 32025D2209
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