Erwägungsgrund 5 32025D0222
Weder auf der Grundlage der Richtlinie 98/26/EG noch der Richtlinie (EU) 2015/2366 wird Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor automatisch Zugang zu den Zahlungssystemen gewährt, die gemäß Artikel 3.1 vierter Gedankenstrich, Artikel 17, Artikel 18 und Artikel 22 der ESZB-Satzung betrieben werden, wie beispielsweise das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation. TARGET besteht aus einer Vielzahl von Zahlungssystemen und stellt Konten für die Abwicklung von Transaktionen in Euro in Zentralbankgeld zur Verfügung. Somit nimmt TARGET eine wesentliche Rolle bei der Ausübung bestimmter grundlegender Aufgaben des Eurosystems ein, einschließlich der Förderung des reibungslosen Funktionierens von Zahlungssystemen. Die für die Teilnahme an TARGET geltenden Zugangsvoraussetzungen und Vorschriften sind in der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) festgelegt