Erwägungsgrund 6 32025D0222
Das Eurosystem beabsichtigt, allen für die Teilnahme an TARGET zugelassenen Teilnehmern direkten Zugang zu TARGET zu gewähren. Demzufolge sollten Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor, die für die Teilnahme an TARGET zugelassen sind, nicht mehr als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sein. Hiervon ausgenommen sollten technische Konten der von den Zentralbanken betriebenen Zahlungssysteme im Rahmen von TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) sein