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Zur Förderung einer Compliance-Kultur, bei der die Anforderungen im Zusammenhang mit der Höchstgrenze für maximale Anlagebeträge erfüllt werden, sollte die jeweilige Zentralbank des Eurosystems ein Strafgeld gegen einen Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor verhängen, wenn dieser Beträge auf solchen Konten anlegt, die den jeweiligen maximalen Anlagebetrag überschreiten. Damit wiederholte oder systematische Überschreitungen verhindert werden, sollte jede Überschreitung, bei welcher der jeweilige maximale Anlagebetrag um ein Wesentliches überschritten wird, und jede nach Buchung eines Betrags unverzüglich einzuleitende, aber unterlassene Reduzierung eines den maximalen Anlagebetrag überschreitenden Betrags auf einem Konto eines Zahlungsdienstleisters aus dem Nichtbankensektor als eines der Ereignisse einer wesentlichen Nichterfüllung der geltenden Anforderungen eingestuft werden. In diesem Fall sollte die jeweilige Zentralbank des Eurosystems die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters aus dem Nichtbankensektor an dem jeweiligen von der Zentralbank betriebenen Zahlungssystem beenden und ein zusätzliches Strafgeld für jedes infolge der Nichterfüllung zu schließende Konto verhängen
Erfüllt ein Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor die Anforderungen des Artikels 4 nicht, so hat die jeweilige Zentralbank des Eurosystems ein…
Wenngleich es auch für andere Zwecke zulässig wäre, sollten Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor auf Konten in den von den Zentralbanken des…
Bei TARGET-Konten sollte die Berechnung der maximalen Anlagebeträge grundsätzlich die Abrechnungsverbindlichkeiten angemessen berücksichtigen, die sich aus der…
Überschreitet die Summe aller Geldbeträge auf den Konten des Zahlungsdienstleisters aus dem Nichtbankensektor den jeweils festgelegten maximalen Anlagebetrag,…
Zentralverwahrer, die nicht für die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen zugelassen sind, sollten Zahlungen unterhalb einer angemessenen Obergrenze über…
Bei Verstößen gegen die mit dieser Änderungsverordnung eingeführten Bestimmungen sollten die zuständigen Behörden oder die Justizbehörden der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.