Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2026 auf 700000000 EUR nur für die Kommission festgesetzt, weil die EIB ihren gesamten Anteil am 11. EEF für 2025 bereits abgerufen hat.
Erwägungsgrund 6 32025D2324
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