Erwägungsgrund 3 32025D2324
Gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1877 hat die Kommission bis zum 15. Oktober 2025 einen Vorschlag vorzulegen, in dem die Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, der Jahresbeitrag für 2026, die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und eine unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029 festgelegt werden.