Erwägungsgrund 4 32025D2325
Mit dem Änderungsprotokoll wird der Anwendungsbereich der Meldepflichten entsprechend dem Gemeinsamen Meldestandard auf neue digitale Finanzprodukte wie spezifizierte elektronische Geldprodukte und digitale Zentralbankwährungen ausgedehnt, und zugleich werden detailliertere Meldepflichten und strengere Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingeführt. Außerdem werden Bestimmungen für die gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung direkter und indirekter Steuern zwischen der Union und der Schweiz in das Abkommen aufgenommen, und die Verweise auf die jeweiligen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien werden aktualisiert.