Beschluss (EU) 2025/2374 des Rates vom 4. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Mitteilungen ACCC/C/2015/128 über den Zugang zu Gerichten bei Beschlüssen über staatliche Beihilfen, ACCC/C/2013/96 über Vorhaben von gemeinsamem Interesse, ACCC/C/2014/121 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und ACCC/C/2010/54 über nationale Aktionspläne im Energiebereich zu vertreten ist
Am 17. Februar 2005 wurde das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (im Folgenden „Übereinkommen von Aarhus“) im Namen der Europäischen Gemeinschaft durch den Beschluss 2005/370/EG des Rates genehmigt.
Erwägungsgrund 1 32025D2374
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