Beschluss (EU) 2025/2374 des Rates vom 4. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Mitteilungen ACCC/C/2015/128 über den Zugang zu Gerichten bei Beschlüssen über staatliche Beihilfen, ACCC/C/2013/96 über Vorhaben von gemeinsamem Interesse, ACCC/C/2014/121 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und ACCC/C/2010/54 über nationale Aktionspläne im Energiebereich zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 des Übereinkommens wurde der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung“) eingerichtet. Der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung ist für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens durch die Vertragsparteien zuständig.
Erwägungsgrund 2 32025D2374
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