Art. 1 32025D2405
Der streitige Steuervorbescheid der Steuerverwaltung des Großherzogtums Luxemburg vom 6. November 2003 zugunsten von Amazon stellte keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.