Erwägungsgrund 2 32014D0107BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2014/107/EU)
Das Abkommen sollte – vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32025D2376BESCHLUSS (EU) 2025/2376 DES RATES vom 4. November 2025 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2013 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2013/156/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32016D0590BESCHLUSS (EU) 2016/590 DES RATES vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32016D2087BESCHLUSS (EU) 2016/2087 DES RATES vom 14. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Abkommen sollte daher vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32022D2562BESCHLUSS (EU) 2022/2562 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden.