Erwägungsgrund 5 32025D2479BESCHLUSS (Euratom) 2025/2479 DES RATES vom 21. Oktober 2025 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Damit die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit ausweiten können, sieht Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens vor, dass die Vertragsparteien das Abkommen gemäß ihren…
Erwägungsgrund 16 32026D0792BESCHLUSS (EU) 2026/792 DES RATES vom 24. Februar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines umfangreichen Pakets von Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Konsolidierung, Vertiefung und Ausweitung ihrer bilateralen Beziehungen und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Modalitäten und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm
Damit die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit ausweiten können, ist im EUSPA-Abkommen vorgesehen, dass sie es im Einklang mit ihren jeweiligen internen…
Erwägungsgrund 8 32023D1476BESCHLUSS (EU) 2023/1476 DES RATES vom 26. Juni 2023 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Das Abkommen und das Protokoll sollten daher ab dem 1. Juli 2023 oder ab ihrer Unterzeichnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, bis zum Abschluss…
Art. 2 Abs. 1 32026D0444BESCHLUSS (EU) 2026/444 DES RATES vom 11. Februar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada zur Festlegung der Bedingungen für die Beteiligung von kanadischen Rechtsträgern und Gütern mit Ursprung in Kanada an Beschaffungen im Rahmen des SAFE-Instruments
Das Abkommen wird, im Einklang mit dessen Artikel 15 und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Mitteilungen, ab dem späteren der Tage, an denen jede…
Erwägungsgrund 5 32008D0651BESCHLUSS 2008/651/GASP/JI DES RATES vom 30. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde
Nach Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet. Die Mitgliedstaaten sollten seinen…
Art. 3 Abs. 1 32014D0035BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/35/EU)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 8 Absatz 2 ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien…