Erwägungsgrund 3 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Erwägungsgrund 3 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Erwägungsgrund 4 32022D0574BESCHLUSS (GASP) 2022/574 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 15. Februar 2022 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Erwägungsgrund 3 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 26. März 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Erwägungsgrund 4 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Das UNODA hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2022 eine weitere kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums um 12 Monate aufgrund der durch die…
Erwägungsgrund 3 32020D0795BESCHLUSS (GASP) 2020/795 DES RATES vom 16. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine…