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Um sicherzustellen, dass die Kommission weiterhin die erforderliche Unterstützung für die betroffenen Mitgliedstaaten und Vorhabenträger bereitstellen kann, ist es erforderlich, das Mandat der speziellen Europäischen Koordinatorin für das Synchronisierungsvorhaben um ein Jahr zu verlängern.
Treten bei einem Vorhaben von gemeinsamem Interesse erhebliche Durchführungsschwierigkeiten auf, kann die Kommission im Einvernehmen mit den betroffenen…
Der Koordinator sollte gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 für ein Jahr ernannt werden. Die Entscheidung über die Verlängerung oder…
Das Mandat von Frau Catharina Sikow-Magny als Europäische Koordinatorin für das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten, die mit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 kann die Kommission im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu…
Angesichts der Komplexität der Änderungen an den nationalen Systemen, die erforderlich sind, um den Bestimmungen dieser Richtlinie nachzukommen, und der…
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 21 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 29. Februar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.