Art. 1 32025D0317
(1)
Die 16 besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmer in den 16 deutschen Bundesländern (entsprechend den Ausführungen in Abschnitt 4.1 der Erwägungsgründe) stellen staatliche Beihilferegelungen dar, die Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt hat. Die auf der Grundlage dieser Beihilferegelungen gewährten Beihilfen sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
(2)
Abweichend von Absatz 1 stellt die ab dem 1. Januar 2024 in Hamburg auf Spielbankunternehmer anwendbare Regelung (Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2023 ) keine Beihilfe dar.