Erwägungsgrund 3 32025D0336
Der Rat hat am 31. März 2023 den Beschluss (GASP) 2023/726 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2016/1693 geändert wurde, um die vom VN-Sicherheitsrat in der Resolution 2664 (2022) festgelegte Ausnahme für humanitäre Zwecke aufzunehmen, die bis zum 9. Dezember 2024 gelten soll, es sei denn, der VN-Sicherheitsrat beschließt, ihre Anwendung über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern.