Erwägungsgrund 4 32025D0336
Der VN-Sicherheitsrat hat am 6. Dezember 2024 die Resolution 2761 (2024) angenommen und beschlossen, dass die in der Resolution 2664 (2022) eingeführte Ausnahme für humanitäre Zwecke weiterhin für die Sanktionsregelung gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida gilt.