Erwägungsgrund 11 32025D0369
Im Sinne der Unabhängigkeit des Risikovorstands von den Kommissionsdienststellen, die die Finanztransaktionen der Union durchführen, sollte eine hochrangige Führungskraft mit angemessener Berufserfahrung im Finanzrisikomanagement die Stelle des Risikovorstands innehaben und von einem eigenen, über einschlägiges Fachwissen verfügenden Team unterstützt werden. Die Funktion des Risikovorstands sollte nicht mit den Funktionen eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten für die Finanztransaktionen der Union und eines Rechnungsführers vereinbar sein.