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Der Risikovorstand sollte allgemeine und spezifische Aufgaben haben. Der Risikovorstand sollte in enger Zusammenarbeit mit den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen den Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen für die verschiedenen Kategorien von Finanztransaktionen der Union entwickeln, der aus der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie den thematischen Risiko- und Compliance-Politiken besteht. Der Risikovorstand sollte die Ausführung und Einhaltung des Risiko- und Compliance-Rahmens gemäß diesem Beschluss überwachen. Die hochrangige Risiko- und Compliance-Politik sollte Risiko- und Compliance-Leitlinien für die Durchführung der Finanztransaktionen der Union enthalten. In diesem übergeordneten Rahmen sollten die Risikoziele, die Risikomanagement-Governance, die Hauptrisiken und die Grundsätze für ein solides Finanzrisikomanagement festgelegt werden, um mit diesen Risiken umzugehen und sie zu mindern.
Leitung der Entwicklung des Risikomanagement- und Compliance-Rahmens für die Finanztransaktionen der Union, insbesondere die Ausarbeitung einer hochrangigen…
Die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen legen die Vorschriften und Verfahren zur Gewährleistung der wirksamen Einhaltung der…
Der Risikovorstand sollte erforderlichenfalls die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen hinsichtlich der Umsetzung der…
Der Risiko- und Compliance-Ausschuss sollte den Risikovorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzrisikomanagement und der…
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.