Erwägungsgrund 16 32025D0369
Die von den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen eingeführten internen Vorschriften und Verfahren, einschließlich interner Leitlinien, fachlicher Anleitungen und Handbücher, sollten eine frühzeitige und korrekte Erkennung von Risiken und die Durchführung einschlägiger Risikominderungs- und Risikomanagementmaßnahmen sowie eine zuverlässige und rechtzeitige Berichterstattung an den Risikovorstand ermöglichen. Um eine kohärente Umsetzung der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken zu gewährleisten, sollten die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen die Möglichkeit haben, den Risikovorstand im Hinblick auf die Übereinstimmung der internen Vorschriften und Verfahren, einschließlich interner Leitlinien, fachlicher Anleitungen und Handbücher, mit diesen Politiken zu konsultieren.