Erwägungsgrund 13 32025D0369
Der Risikovorstand sollte allgemeine und spezifische Aufgaben haben. Der Risikovorstand sollte in enger Zusammenarbeit mit den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen den Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen für die verschiedenen Kategorien von Finanztransaktionen der Union entwickeln, der aus der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie den thematischen Risiko- und Compliance-Politiken besteht. Der Risikovorstand sollte die Ausführung und Einhaltung des Risiko- und Compliance-Rahmens gemäß diesem Beschluss überwachen. Die hochrangige Risiko- und Compliance-Politik sollte Risiko- und Compliance-Leitlinien für die Durchführung der Finanztransaktionen der Union enthalten. In diesem übergeordneten Rahmen sollten die Risikoziele, die Risikomanagement-Governance, die Hauptrisiken und die Grundsätze für ein solides Finanzrisikomanagement festgelegt werden, um mit diesen Risiken umzugehen und sie zu mindern.