Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Risikovorstand sollte von einem Compliance-Beauftragten unterstützt werden. Dieser sollte unmittelbar dem Risikovorstand Bericht erstatten und unter dessen Aufsicht handeln. Die Compliance-Funktionen sollten Angelegenheiten im Zusammenhang mit i) der Einhaltung der Vorschriften und Verfahren durch das Organ und bei der Durchführung der Finanztransaktionen der Union durch die Kommissionsdienststellen und ihre Gegenparteien sowie ii) der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung, Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung umfassen. In Bezug auf die Finanztransaktionen der Union, deren Ausführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung erfolgt, sollte der Compliance-Beauftragte keine direkten Empfehlungen und Leitlinien bereitstellen, da für diese Transaktionen bereits ein solides Kontrollsystem besteht und die Vorschriften der betrauten Stellen gemäß Titel VI der Haushaltsordnung einer Bewertung auf Basis von Säulen unterzogen werden.
Ein mit der Rolle des Compliance-Beauftragten betrauter Bediensteter erstattet dem Risikovorstand direkt über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung…
unterstützt den Risikovorstand beim Management der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Finanztransaktionen der Union und wird vom Risikovorstand bei…
Der Risiko- und Compliance-Ausschuss sollte den Risikovorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzrisikomanagement und der…
Der Risikovorstand sollte allgemeine und spezifische Aufgaben haben. Der Risikovorstand sollte in enger Zusammenarbeit mit den für die Finanztransaktionen der…
Der Risikovorstand sollte erforderlichenfalls die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen hinsichtlich der Umsetzung der…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.