Erwägungsgrund 14 32025D0369
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger Kategorien von Finanztransaktionen der Union übertragen werden. Dieser Beschluss sollte eine nicht abschließende Liste spezifischer zu erfüllender Aufgaben enthalten. Diese sollte die Abgabe von Stellungnahmen zum Finanzierungsplan für Mittelaufnahme- und Schuldenmanagementtransaktionen, interne Rechtsakte und Maßnahmen zur Durchführung der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Vermögensverwaltungstransaktionen der Union umfassen. Darüber hinaus sollte der Risikovorstand in enger Zusammenarbeit mit den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen Leitlinien und gemeinsame Instrumente entwickeln, um die Methoden und Systeme zu untermauern, die für ein wirksames Risikomanagement und die Berichterstattung über die Haushaltsgarantien und Darlehen der Union, ob für sie Rücklagen bestehen oder nicht, erforderlich sind. Auf der Grundlage der von den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen bereitgestellten Informationen sollte der Risikovorstand ferner sachdienliche Beiträge in Bezug auf sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken und Eventualverbindlichkeiten zu den von der Kommission angenommenen Berichten zu diesen Themen leisten, insbesondere zu den in Artikel 41 Absatz 5 und Artikel 256 der Haushaltsordnung genannten.