Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure stets über das Finanzrisikomanagement im Zusammenhang mit den Finanztransaktionen der Union informiert sind, sollten für den Risikovorstand angemessene Berichtspflichten festgelegt werden. Der Risikovorstand sollte insbesondere dem für den Haushalt zuständigen Mitglied des Kollegiums, den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Mitgliedern des Kollegiums, dem Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt und den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektoren regelmäßig Bericht erstatten. Die Berichterstattung durch den Risikovorstand sollte auf der programmspezifischen Berichterstattung der für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen basieren. Die Berichterstattung über finanzielle Risiken und deren Überwachung sollte die frühzeitige Erkennung neuer sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebender finanzieller Risiken ermöglichen.
Der Risikovorstand legt gemäß diesem Beschluss dem für den Haushalt zuständigen Mitglied des Kollegiums, den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen…
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Der Risikovorstand und die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen sollten alle Schritte im Rahmen dieses Beschlusses gewissenhaft…
Der Risikovorstand sollte erforderlichenfalls die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen hinsichtlich der Umsetzung der…
Für eine wirksame und effiziente Überwachung durch den Risikovorstand sollten die jeweiligen Generaldirektionen, die mit Dritten arbeiten, insbesondere mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.