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Die hochrangige Risiko- und Compliance-Politik sowie die thematischen Risiko- und Compliance-Politiken sollten von der Kommission angenommen werden. Um das im Risiko- und Compliance-Ausschuss vorhandene Fachwissen zu nutzen und angesichts der Notwendigkeit, alle betroffenen Dienststellen bereits ab den frühsten Planungsphasen der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken einzubeziehen, sollte der Risikovorstand dem Risiko- und Compliance-Ausschuss den Entwurf der Politiken vor der dienststellenübergreifenden Konsultation zur Erörterung vorlegen.
Vor Beginn der dienststellenübergreifenden Konsultation legt der Risikovorstand dem Risiko- und Compliance-Ausschuss gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a den…
erörtert den vom Risikovorstand ausgearbeiteten Entwurf der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik und der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken…
dem Risikovorstand über die Einhaltung der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik sowie der thematischen Risiko- und Compliance-Politiken regelmäßig…
der Vorstellung der hochrangigen Erklärung zur Risikobereitschaft der Kommission;
Die thematischen Risiko- und Compliance-Politiken stehen mit der hochrangigen Risiko- und Compliance-Politik im Einklang.
Der Risiko- und Compliance-Ausschuss sollte den Risikovorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzrisikomanagement und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.