Erwägungsgrund 9 32025D0369
Der Risikovorstand und die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen sollten alle Schritte im Rahmen dieses Beschlusses gewissenhaft durchführen, eine Risikokultur begründen und fördern und bei ihrem Ansatz in Bezug auf sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken mit der gebotenen Vorsicht und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung handeln und so eine enge Zusammenarbeit gewährleisten. Dies würde die Entwicklung von Strategien durch dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen, die sich aus Bediensteten der für die betreffenden Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen zusammensetzen, und von Anfang an koordiniertes Arbeiten erfordern. Darüber hinaus sollten bei der Arbeit zu Finanzrisikomanagement im Rahmen dieses Beschlusses Evaluierungen und aus der Durchführung von Programmen oder Instrumenten zur Genehmigung von Haushaltsgarantien und Darlehen gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen der Dienststellen berücksichtigt werden, einschließlich etwaiger bestehender Risikorahmen, bewährter Marktpraktiken und internationaler Standards sowie einschlägiger Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Finanzrisikomanagement und Compliance.