Erwägungsgrund 18 32025D0369
Für eine wirksame und effiziente Überwachung durch den Risikovorstand sollten die jeweiligen Generaldirektionen, die mit Dritten arbeiten, insbesondere mit Durchführungspartnern für Haushaltsgarantien, die erforderlichen Angaben zu finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Finanztransaktionen der Union von den Durchführungspartnern erhalten und diese dem Risikovorstand auf Anfrage zugänglich machen.