Erwägungsgrund 4 32025D0397
Angesichts der sehr ernsten Lage und der anhaltenden rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation, die gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts verstoßen, insbesondere das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, und gegen grundlegende Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.