Erwägungsgrund 5 32025D0397
Die Union ist nach wie vor entschlossen, alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Instrumente zu nutzen, um die Konsolidierung der rechtswidrigen Besetzung der Krim und Sewastopols durch Russland zu verhindern und die vollständige Wiederherstellung der Souveränität der Ukraine über ihr gesamtes international anerkanntes Hoheitsgebiet zu unterstützen. Um die wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Integration der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation zu verhindern und die Umgehung der im Beschluss 2014/512/GASP des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen der Union durch die Russische Föderation über die Krim und Sewastopol zu verhindern, ist es angezeigt, die im Beschluss 2014/386/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen auszuweiten.